Allgemeine

Geschäftsbedingungen

GRAFIT Digital Service, Sebastian Dröge (im Folgenden "Anbieter") (Stand: 29.09.2020)

  1. Geltungsbereich
    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Leistungen, die vom Anbieter für gewerblich oder selbstständig tätige Auftraggeber in Zusammenhang mit einem kostenlosen oder kostenpflichtigen Portaleintrag in das Unternehmensregister oder die Veröffentlichung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel unter der Internetadresse www.31840.info und den hierauf genannten Partnerseiten (nachfolgend zusammen „Werbeseiten“ genannt) angeboten werden. Zudem stellt der Anbieter einen Service zur Verfügung, mit dem der Auftraggeber eine eigene Webseite (im Folgenden „Landingpage“) unter eigener Domain oder einer Subdomain des Anbieters erstellen kann (im Folgenden „Webseiten-Service“). Der Webseiten-Service erlaubt es dem Auftraggeber das Design der Landingpage selbständig anzupassen und eigene Inhalte einzustellen.
    2. Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Anbieters. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.
  2. Definitionen

    „Werbeauftrag“ ist der Vertrag über die Veröffentlichung eines oder mehrerer Werbemittel innerhalb der Werbeseiten zum Zwecke der Verbreitung.

    „Werbemittel“ bestehen zum Beispiel aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (z. B. Bannern), die beim Anklicken eine vom Auftraggeber bestimmte Weiterleitung (Link) auslösen. Sind Werbemittel als solche nicht erkennbar, können diese vom Anbieter deutlich als Werbung gekennzeichnet werden.

    „Portaleintrag“ ist ein Eintrag des Unternehmens des Auftraggebers z. B. mit dessen Firmennamen und Kontaktdaten wie Adresse, Telefonnummer, Homepage etc. sowie der zutreffenden Branchenbezeichnung in das Unternehmensregister des Anbieters oder ein anderweitiges Listing in einem Guide auf einer oder mehreren Werbeseite(n).

  3. Allgemeine Pflichten des Auftraggebers
    1. Der Auftraggeber ist für seinen Portaleintrag, sein Werbemittel und seine Landingpage insbesondere deren Gesetzeskonformität und die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben selbst verantwortlich. Er stellt sicher, dass sein Portaleintrag, sein Werbemittel und seine Landingpage nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere nicht gegen strafrechtliche, wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, handelsrechtliche, standesrechtliche oder persönlichkeitsrechtliche Vorschriften verstößt und keine sonstigen Rechte Dritter verletzt. Soweit der Eintrag auf Zielseiten verlinkt, gilt für die Zielseiten Satz 2 entsprechend.
    2. Jede Einstellung, öffentliche Zugänglichmachung, Verbreitung und/oder Übermittlung pornografischer, Gewalt verherrlichender, diskriminierender, gegen die guten Sitten verstoßender, beleidigender, herabsetzender, verleumderischer, unsachlicher Inhalte wie auch falscher Tatsachenbehauptungen ist untersagt. Soweit die Werbemittel auf Zielseiten verlinken, gilt für die Zielseiten Satz 2 entsprechend.
    3. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, eine übermäßige Belastung der Netze durch ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten zu unterlassen, insbesondere ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden (Verbot von Mail-Spamming); anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen (z. B. Zugangskennungen und Passwörter geheim zu halten und vor dem Gebrauch durch unberechtigte Dritte zu schützen) sowie ausreichende Schutzmaßnahmen gegen Computerviren, insbesondere deren Verbreitung, zu ergreifen; dem Anbieter erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihre Ursachen ermöglichen bzw. die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen; alle Personen, denen er eine Nutzung des Webseiten-Service vom Anbieter ermöglicht, in geeigneter Weise auf die Einhaltung dieser Pflichten hinzuweisen (vgl. v.a. nachfolgende Absätze), sowie die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder zukünftig für den Webseiten-Service erforderlich sein sollten.
  4. Besondere Bestimmungen Portaleintrag
    1. Der Auftrag für den kostenlosen Portaleintrag erfolgt, indem der Auftraggeber das online verfügbare Formular ausfüllt und absendet. Auf Grundlage der in das Formular eingegebenen Daten wird vom Anbieter ein Portaleintrag erstellt bzw. ein bereits bestehender Portaleintrag inhaltlich angepasst und online gestellt. Die Annahme erfolgt mit der Einstellung des Auftrags in die Werbeseiten („Erscheinungszeitpunkt“). Eine gesonderte schriftliche Bestätigung über die Annahme des Auftrags für den kostenlosen Portaleintrag erfolgt nicht.
      Zur Überprüfung der angegebenen Daten kann der Anbieter den Auftraggeber telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Die Daten sind durch den Auftraggeber zu bestätigen oder zu ändern.
    2. Der Auftrag für den kostenpflichtigen Portaleintrag oder für individuelle Angebote erfolgt, indem der Auftraggeber das ausgefüllte und unterschriebene Auftragsformular an den Anbieter versendet. Die Annahme des Auftrags für den kostenpflichtigen Portaleintrag erfolgt ausschließlich durch schriftliche Auftragsbestätigung, wobei die Rechnung als Auftragsbestätigung gilt.
    3. Bei Aufträgen von Werbeagenturen kommt der Vertrag im Zweifel mit der Agentur zustande, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Soll ein Werbetreibender direkt Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Der Anbieter ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Nachweis ihrer Beauftragung zu verlangen.
    4. Der Anbieter ist berechtigt, die Annahme ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
    5. Der Anbieter nimmt den kostenfreien oder kostenpflichtigen Portaleintrag für den Auftraggeber entsprechend seinen Angaben im Auftrag für den Auftraggeber vor.
    6. Zur Pflege und Aktualisierung seiner Daten im kostenfreien Portaleintrag teilt der Auftraggeber dem Anbieter seine Änderungswünsche in jeglicher Form mit. Der Auftraggeber erhält Zugang zum kostenpflichtigen Portaleintrag, um Aktualisierungen selbst durchzuführen.
    7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Portaleintrag unverzüglich nach Schaltungsbeginn oder nach Abrufbarkeit zu überprüfen und etwaige Fehler dem Anbieter binnen vier Wochen schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt der Portaleintrag als genehmigt.
    8. Beim Portaleintrag ist der Anbieter berechtigt, auf den Seiten, die den Eintrag des Auftraggebers enthalten, Werbung und Anzeigen zu schalten. Dabei ist der Anbieter frei in der Gestaltung der Seiten und kann die Werbung auch kontextspezifisch in Bezug auf den Portaleintrag des Auftraggebers ausspielen.
    9. Bei den Portaleinträgen ist eine Bewertungsfunktion vorgesehen, auf der Besucher der Website eigene Bewertungen über den Eintrag bzw. den Auftraggeber abgeben können. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, diese Bewertungsfunktion schriftlich oder per E-Mail an den Anbieter deaktivieren zu lassen.
  5. Besondere Bestimmungen Werbemittel
    1. Der Auftraggeber räumt dem Anbieter mit Übersendung sämtliche Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, öffentlichen Wiedergabe, Speicherung und Entnahme aus einer Datenbank, insoweit, als diese für die auftragsgemäße Schaltung des Werbemittels erforderlich sind, ein.
    2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, unaufgefordert vollständige, einwandfreie und geeignete Werbemittel bis spätestens drei Werktage vor vereinbartem Schaltungsbeginn zur Verfügung zu stellen. Etwaige Abweichungen sind mit dem Anbieter unverzüglich schriftlich oder per E-Mail abzustimmen.
    3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die an den Anbieter übermittelten Werbemittel frei von Computerviren oder sonstiger Schadsoftware sind. Der Anbieter behält sich die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Schäden aufgrund von Computerviren oder sonstiger Schadsoftware ausdrücklich vor.
    4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das auf den Werbeseiten veröffentlichte Werbemittel unverzüglich nach Schaltungsbeginn oder nach Abrufbarkeit zu überprüfen und etwaige Fehler dem Anbieter binnen vier Wochen schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt das Werbemittel als genehmigt.
    5. Angemessene Kosten des Anbieters für eine vom Auftraggeber gewünschte Änderung des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen. Die Angemessenheit richtet sich nach der Höhe des Auftrags und dem Umfang der Änderung.
  6. Besondere Bestimmungen Webseiten-Service
    1. Der Webseiten-Service ist für alle Auftraggeber vergünstigt, wenn diese mindestens eines der Eintragsprodukte Standard, Profi oder Premium im Unternehmensregister (im Folgenden „Qualifiziertes Eintragsprodukt“) gebucht haben. Um den Webseiten-Service in Anspruch zu nehmen, muss ein separater Vertrag mit GRAFIT Digital Service, Sebastian Dröge geschlossen werden.
    2. Der Webseiten-Service erlaubt es dem Auftraggeber das Design der Landingpage selbständig anzupassen und eigene Inhalte gemäß diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einzustellen. Eine Übersicht mit jeweils aktueller Leistungsbeschreibung des Webseiten-Service finden Sie hier: www.31840.info/landingpage
    3. Nach der Buchung kann der Anbieter auf Grundlage der vom Auftraggeber übermittelten Daten aus der Buchung die Landingpage im freien Ermessen selbst initial im Entwurf anlegen. Der vom Anbieter erstellte Entwurf wird dem Auftraggeber zur Freigabe übersendet. Gibt der Auftraggeber den Entwurf nicht innerhalb von zwei Wochen frei, gilt die Landingpage als freigegeben und kann im freien Ermessen des Anbieters veröffentlicht werden. Der Auftraggeber wird auf die Frist und die Folgen seines Schweigens hingewiesen, wenn der Entwurf übersendet wird. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, den Inhalt der Landingpage auf Richtig- und Vollständigkeit zu überprüfen.
    4. Der Anbieter hinterlegt auf Grundlage der Daten aus der Buchung den Entwurf eines Impressums und einer Datenschutzerklärung sowie die E-Mail-Adresse für Weiterleitungen. Für diese Texte und Angaben wird keinerlei Haftung übernommen. Es obliegt allein dem Kunden diese Daten zu überprüfen und ggf. auf seine spezielle Situation anzupassen.
    5. Der Anbieter kann im eigenen Ermessen das Leistungsangebot um weitere kostenpflichtige Services erweitern, die der Auftraggeber nach seiner Wahl hinzubuchen kann (z. B. weitere Domains).
    6. Der Anbieter hat das Recht, einen Hinweis auf sein Leistungsangebot auf der Landingpage einzublenden, insbesondere ein Branding des Anbieters im Footer der Landingpage (im Folgenden „Branding“). Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Branding zu bearbeiten, zu entfernen oder zu verdecken. Der Anbieter ist zudem berechtigt, in der vom Auftraggeber gebuchten Werbung auf die Landingpage des Auftraggebers zu verlinken.
    7. Der Anbieter hat das Recht, zum Zwecke einer Webanalyse mittels Cookie-Technologie auf der Landingpage Daten für den Auftraggeber zu erheben. Der Auftraggeber ist in diesem Falle dazu verpflichtet alle anwendbaren Gesetze, insbesondere Datenschutzrecht, zu beachten und für einen rechtskonformen Einsatz einzustehen, insbesondere durch das Vorhalten einer ausreichenden Datenschutzerklärung.
    8. Soweit der Auftraggeber im Rahmen der Landingpage sonstige personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift, ist der Auftraggeber allein verpflichtet und sichert dem Anbieter zu, die datenschutzrechtlichen Grundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung sowie Übermittlung dieser Daten, insbesondere an den Anbieter (z. B. durch Einholen der erforderlichen Einwilligung des Betroffenen oder durch Vereinbarung einer schriftlichen Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit dem Anbieter), geschaffen zu haben. Auf Verlangen des Anbieters ist der Auftraggeber verpflichtet die Auftragsverarbeitungsvereinbarung des Anbieters abzuschließen.
    9. Der Auftraggeber kann für die Landingpage eine eigene .de-Domain wählen und bekommt unabhängig von der Anzahl der Buchungen eine (1) solche .de-Domain von dem Anbieter kostenfrei zur Verfügung gestellt. Für die Verfügbarkeit der vom Auftraggeber gewählten Domain wird jedoch keinerlei Zusicherung übernommen. Die zur Verfügung gestellte .de-Domain darf nur im Zusammenhang mit dem Webseiten-Service genutzt werden. Die Landingpage kann alternativ auch unter einer Subdomain des Anbieters veröffentlicht werden. Alternativ kann der Nutzer auch eine eigene, bereits vorhandene Domain einsetzen und mit der Landingpage verknüpfen, wenn er diese zum Anbieter mittels des sog. Auth-Codes umzieht.
    10. Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, eine extern gehostete Domain auf seine Landingpage umzuleiten bzw. die Landingpage in einer externen Webseite anzuzeigen (z. B. Einbindung per Frame oder Iframe).
    11. Der Anbieter hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen.
    12. Der Anbieter ist berechtigt, IP-Adressen erforderlichenfalls (z. B. aufgrund technischer Notwendigkeit) zu ändern. Eine Änderung von IP- oder URL-Adressen beinhaltet keine Änderung des Vertragsverhältnisses und lässt die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis im Übrigen unberührt.
    13. Der Anbieter gewährleistet im Jahresmittel eine Erreichbarkeit seiner Internet-Webserver von nahezu 100 %. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einfluss- oder Verantwortungsbereich des Anbieters liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter), nicht über das Internet zu erreichen ist. Außerdem kann eine ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten nicht garantiert werden, soweit Zeit für technische Arbeiten (z. B. Wartung) im für den Auftraggeber zumutbaren Umfang (regelmäßig maximal 1 % der Gesamtlaufzeit) aufgewendet werden muss. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. Im Übrigen besteht in der Regel eine Verfügbarkeit von 24 Stunden täglich an sieben Tagen in der Woche.
    14. Der Anbieter wird Leistungsstörungen (z. B. seiner technischen Einrichtungen) im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. Bei für den Auftraggeber erkennbaren Störungen ist dieser verpflichtet, dem Anbieter unverzüglich schriftlich solche Störungen anzuzeigen (Störungsmeldung).
    15. Sofern die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen im Übrigen durch Umstände gestört wird, die im Verantwortungsbereich vom Anbieter liegen, muss der Auftraggeber dies bei Erkennbarkeit gegenüber dem Anbieter unverzüglich in Textform rügen. Erbringt der Anbieter diese Leistung auch nach Ablauf einer angemessenen Frist nach berechtigter Rüge nicht, so ist der Auftraggeber berechtigt, die laufenden Gebühren für Provider-Leistungen für den Zeitraum und in dem Umfang zu mindern, in dem der Anbieter diese Leistungen nach Eingang der formgerechten Rüge nicht ordnungsgemäß erbracht hat. Von diesen Bestimmungen unberührt bleiben die dem Auftraggeber gesetzlich zustehenden Leistungsverweigerungsrechte. Daneben steht dem Auftraggeber das Recht zu, den Vertrag aus wichtigem Grunde außerordentlich zu kündigen. Die außerordentliche Kündigung setzt voraus, dass der Auftraggeber dem Anbieter schriftlich eine angemessene Nachfrist von (i. d. R. mindestens einer Woche) zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen gesetzt hat und diese Nachfrist erfolglos abgelaufen ist.
    16. Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, dass von ihm gewählte Adressen-Bezeichnungen (Domain, E-Mail-Adressen) frei sind und nicht gegen gesetzliche Verbote, die Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen.
    17. Auch im Übrigen ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass die von ihm im Rahmen des Vertrages in das Netz eingebrachten Daten keine Rechte Dritter verletzen.
    18. Der Auftraggeber verpflichtet sich insoweit, urheberrechtlich geschützte Inhalte unberechtigt weder anzubieten noch zu verbreiten. Das Betreiben von so genannten P2P-Tauschbörsen, Download-Services oder Streaming-Diensten, über die eventuell urheberrechtlich geschützte Inhalte unberechtigt verbreitet werden können, ist nicht gestattet. Darüber hinaus ist es untersagt entsprechende Links, die auf P2P-Tauschbörsen, Download-Services, Streaming-Dienste oder deren Inhalte verweisen, zur Verfügung zu stellen. Bei Verstößen behält sich der Anbieter das Recht vor, den Server ohne Vorankündigung vom Netz zu trennen und den Vertrag fristlos zu kündigen.
    19. Der Auftraggeber überprüft im Rahmen seiner Möglichkeiten die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen vom Anbieter.
    20. Dem Auftraggeber obliegt die Verpflichtung, vom Anbieter zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Passwörter ebenso wie sonstige Zugangskennungen und/oder persönliche Kennworte streng geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Alle Erklärungen, die unter Nutzung einer solchen Zugangskennung abgegeben werden, gelten als durch den Auftraggeber erfolgt. Der Auftraggeber trägt deshalb das Risiko einer unberechtigten Verwendung von Passwörtern. Er hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten Zugangskennungen oder persönliche Kennwörter bekannt sind. Außerdem ist der Auftraggeber verpflichtet, das Passwort sofort zu ändern, wenn er Anlass zu der Vermutung hat, dass ein Dritter davon Kenntnis erlangt haben könnte. Im Übrigen ist das persönliche Kennwort auch aus Sicherheitsgründen in regelmäßigen Abständen zu ändern. Wird ein persönliches Kennwort wiederholt falsch eingegeben, ist der Anbieter be-rechtigt, die Möglichkeit des Netzzugangs zu unterbinden (regelmäßig bis zum Folgetag). Dies gilt auch bei begründetem Verdacht, dass Zugangsdaten eines Nutzers unberechtigt durch Dritte genutzt werden. Der Anbieter wird den Auftraggeber schnellstmöglich darüber informieren, wenn eine solche Zugangssperre verhängt wird.
    21. Der Auftraggeber wird außerdem darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, den entsprechenden Gepflogenheiten sachgerechter Datensicherung im Netz nachzukommen, d. h., bei gewerblicher bzw. kommerzieller Nutzung, grundsätzlich nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Sicherung der Daten durchzuführen. Daten, die auf den Web-Servern vom Anbieter abgelegt sind, dürfen dabei nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden. Insbesondere muss der Auftraggeber vor der Installation von Hard- oder Software eine vollständige Datensicherung durchführen. Dies gilt auch vor jedem Beginn von Arbeiten vom Anbieter. Nach Möglichkeit wird der Auftraggeber hierauf rechtzeitig hingewiesen.
    22. Bei der Verschaffung und/oder Pflege der Domains wird der Anbieter im Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe („Registrar“) lediglich als Vermittler tätig. Es steht im alleinigen Ermessen des Anbieters dem Auftraggeber verschiedene Top-Level-Domains (z. B. „.DE“) anzubieten. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat eigene Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung von Domains. Ergänzend gelten daher die jeweils für die zu registrierenden Domain maßgeblichen Registrierungsbedingungen und Richtlinien, z. B. bei DE-Domains die DENIC-Registrierungsbedingungen und die DENIC-Registrierungsrichtlinien des DENIC e.G. Diese sind Bestandteil des Vertrages. Für die Registrierung von anderen Top-Level-Domains gelten dementsprechend die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle, die der Anbieter dem Auftraggeber auf Wunsch zusendet und die zudem im Internet bei der jeweiligen Vergabestelle abgerufen werden können.
    23. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, zur Domainregistrierung die richtigen und vollständigen Daten des Domaininhabers („Registrant“) und des administrativen Ansprechpartners („Admin-C“) anzugeben. Der Anbieter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Admin-C alle Änderungen im Zusammenhang mit der Landingpage mit dem Anbieter abzustimmen hat. Technischer Ansprechpartner ist in jedem Fall der Anbieter. Unabhängig von den einschlägigen Registrierungsbedingungen umfasst dies jeweils neben dem Namen eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder anonyme Adresse) sowie E-Mail Adresse und Telefonnummer. Der Auftraggeber hat bei Änderungen die Daten unverzüglich durch Mitteilung an den Anbieter zu aktualisieren.
    24. Der Anbieter wird nach Vertragsabschluss die Möglichkeit zur Beantragung der gewünschten Domain beim zuständigen Registrar bereitstellen. Der Anbieter ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte zuzulassen. Der Anbieter hat auf die Domain-Vergabe durch die jeweilige Organisation keinen Einfluss. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Auftraggeber beantragten Domains zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Die Auskunft des Anbieters darüber, ob eine bestimmte Domain noch frei ist, erfolgt durch den Anbieter aufgrund Angaben Dritter und bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung des Anbieters. Erst mit der Registrierung der Domain für den Auftraggeber und der Eintragung in der Datenbank des Registrars ist die Domain dem Auftraggeber zugeteilt.
    25. Der Auftraggeber überprüft, vor der Beantragung einer Domain, dass diese Domain keine Rechte Dritter verletzt oder gegen geltendes Recht verstößt. Der Auftraggeber versichert, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und dass sich bei dieser Prüfung keine Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung ergeben haben.
    26. Eine Änderung der beantragten Domain nach der Registrierung bei dem jeweiligen Registrar ist ausgeschlossen. Ist eine beantragte Domain bis zur Weiterleitung der Beantragung an den Registrar bereits anderweitig vergeben worden, kann der Auftraggeber eine andere Domain wählen. Das gilt nicht, wenn bei einem Providerwechsel der bisherige Provider den Providerwechsel ablehnt. In diesem Fall sorgt der Auftraggeber für eine Freigabe durch den bisherigen Provider oder beantragt eine zusätzliche entgeltpflichtige Domain über den Anbieter. Soweit einzelne Domains durch den Auftraggeber oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain.
    27. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen, wenn er die Rechte an einer für ihn registrierten Domain verliert.
  7. Datenschutz
    1. Der Anbieter weist den Auftraggeber darauf hin, dass der Datenschutz bei Datenübertragung in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann, insbesondere, dass es aufgrund der Struktur des Internets möglich ist, dass der Datenschutz von anderen, nicht im Verantwortungsbereich vom Anbieter liegenden Personen und Institutionen missachtet wird; außerdem ist es möglich, dass eine Nachricht, die aufgrund ihrer Adressierung den Geltungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. den EU-Datenraum nicht verlassen sollte, diesen trotzdem verlässt.
    2. Im Übrigen verweisen wir in Bezug auf den Umgang mit personenbezogenen Daten auf unsere Datenschutzerklärung abrufbar unter www.31840.info/datenschutz
  8. Haftung des Anbieters; Freistellung
    1. Die vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit vertragliche Pflichten verletzt wurden, die keine wesentlichen Vertragspflichten sind. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die die Erreichung des Vertragszwecks erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur beschränkt auf den typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
    2. Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 8 (1) gilt nicht im Falle der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit sowie bei gesetzlich vorgesehener Garantiehaftung.
    3. Der Anbieter prüft die Portaleinträge, die Werbemittel und die Landingpage weder auf deren rechtliche Zulässigkeit noch auf Verstöße gegen Rechte Dritter. Für die Inhalte ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Jegliche Haftung des Anbieters für Portaleinträge, die Werbemittel und die Landingpage des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
    4. Der Anbieter ist berechtigt, die Schaltung eines Werbemittels oder Portaleintrags oder den Betrieb des Webseiten-Service, einschließlich der Landingpage, abzulehnen, zu unterbrechen, zu sperren oder – bei Gefahr im Verzug auch ohne Benachrichtigung des Auftraggebers – zu löschen, wenn der Anbieter Kenntnis von erheblichen Verstößen gegen die Pflichten dieser Vereinbarung, unzulässigen Inhalten oder Rechtsverletzungen erlangt oder der begründete Verdacht besteht, dass der jeweilige Inhalt gegen Gesetze, Rechte Dritter oder behördliche Bestimmungen verstößt oder die Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. Gleiches gilt, soweit Zielseiten, auf die das jeweilige Werbemittel oder die Landingpage verlinkt, die Voraussetzungen von Satz 1 erfüllen. Der Auftraggeber ist über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich zu unterrichten und aufzufordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder die Rechtmäßigkeit darzulegen. Die Berechtigung zur Ablehnung oder Unterbrechung besteht, solange der Auftraggeber nicht den Nachweis führt, dass kein Verstoß vorliegt. Die Unterbrechung ist aufzuheben, sobald der Verdacht der Rechtswidrigkeit bzw. der Rechtsverletzung ausgeräumt ist.
    5. Der Auftraggeber wird den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter freistellen, die diese aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die Werbemittel, die Portaleinträge oder den Webseiten-Service gegen den Anbieter geltend machen.
  9. Gewährleistung und Verzug
    1. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bei Vertragsschluss vorliegende Mängel der Werbeseiten, einschließlich des Webseiten-Service, ist ausgeschlossen.
    2. Werden vereinbarte Ad-Impressions verfehlt, erfolgt soweit möglich und zumutbar, eine Nachlieferung des Anbieters gemäß der mit dem Auftraggeber vereinbarten Kontaktzahlen. In diesem Fall bleibt das Werbemittel weiterhin auf den Werbeseiten geschaltet.
    3. Weichen die vom Anbieter und Auftraggeber gemessenen Medialeistungen voneinander ab, sind die vom Anbieter ermittelten Zahlen maßgeblich.
    4. Störungen bei der Durchführung des Werbeauftrags oder des Webseiten-Service aufgrund von höherer Gewalt, Streik, mangelnder Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu seinem Server, bei Strom- oder Serverausfällen, die nicht in seinem Einflussbereich liegen oder vergleichbaren Gründen, hat der Anbieter nicht zu vertreten.
    5. Kann ein Werbeauftrag oder der Webseiten-Service aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, so wird die Ausführung des Auftrags nach Beseitigung der Störung nachgeholt, soweit dies innerhalb einer für den Auftraggeber zumutbaren und angemessenen Frist möglich ist.
    6. Ist die Nachholung des Werbeauftrags oder des Webseiten-Service innerhalb einer für den Auftraggeber zumutbaren Frist nicht möglich, ist dieser zum Rücktritt bzw. zur Kündigung des Vertrages berechtigt.
  10. Preise und Abrechnungsformalitäten
    1. Werbeagenturen oder sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die aktuelle Preisliste unter www.31840.info/werbung zu halten.
    2. Die Vergütung ist mit dem Tag des Erscheinungszeitpunkts des Portaleintrags oder des Werbemittels fällig. Der Auftraggeber erhält eine Rechnung.
    3. Bei kostenpflichtigen Einträgen in das Unternehmensregister oder bei individuellen Verträgen, einschließlich kostenpflichtiger Angebote im Zusammenhang mit dem Webseiten-Service ist die Vergütung für die gesamte Laufzeit des Vertrags im Voraus zu bezahlen.
    4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten dem Anbieter den Differenzbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zu erstatten.
  11. Zahlungsverzug
    1. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug nach Mahnung und angemessener Fristsetzung bis zur Zahlung die weitere Ausführung des laufenden Auftrags zurückstellen und den Portaleintrag sperren. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall zur Zahlung verpflichtet.
    2. Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
  12. Laufzeit und Beendigung von Verträgen
    1. Die Verträge laufen jeweils ab dem Tag des Erscheinungszeitpunkts des Portaleintrags oder des Werbemittels.
    2. Verträge über den kostenfreien Portaleintrag haben eine unbefristete Laufzeit.
    3. Ist eine bestimmte Laufzeit vereinbart (z. B. bei kostenpflichtigen Portaleinträgen und bei individuellen Verträgen), ist diese für den Auftraggeber bindend. GRAFIT Digital Service, Sebastian Dröge kann jedoch den Vertrag einseitig mit Frist von einem Monat zum Ende eines Kalenderquartals dennoch ordentlich kündigen. Im Falle der ordentlichen Kündigung durch GRAFIT Digital Service, Sebastian Dröge während der bestimmten Laufzeit und soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, werden etwaige im Voraus gezahlte Vergütungen anteilig an den Auftraggeber zurückerstattet; volumen- oder gesamtlaufzeitbezogene Nachlässe, die dem Auftraggeber etwaig gewährt wurden, bleiben unberührt.
    4. Verträge mit unbefristeter Laufzeit können von beiden Parteien mit vierwöchiger Frist ordentlich gekündigt werden.
    5. Die Laufzeit des Webseiten-Service richtet sich nach dem „Qualifizierten Eintragsprodukt“. Eine Weiterführung des Webseiten-Service ohne „Qualifiziertes Eintragsprodukt“ ist gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von EUR 360,00 pro Jahr möglich. Im Falle der Fortführung beträgt die Vertragslaufzeit zwölf Monate beginnend mit dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung des „Qualifizierten Eintragsprodukts“ und wird nach Ablauf der Kündigungsfrist automatisch um 12 Monate verlängert. Der Anbieter ist berechtigt, die Landingpage des Auftraggebers abzuschalten und die Zugänge zu sperren, sofern die Entgelte nicht gezahlt werden. In diesem Fall ist der Anbieter ferner dazu berechtigt die Domain des Auftraggebers bei der jeweiligen Vergabestelle löschen zu lassen („CLOSE“). Der Auftraggeber erteilt dem Anbieter dadurch, dass er diese AGB akzeptiert, ausdrücklich die Vollmacht zu einer solchen Kündigungserklärung. Die Kündigung zusätzlich gewählter, kostenpflichtiger Optionen lässt das Vertragsverhältnis im Übrigen unberührt.
    6. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Anbieter zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet. Er kann sämtliche auf dem Server befindliche Daten des Auftraggebers, einschließlich in den Postfächern befindlicher E-Mails, löschen. Ein Übertragen des kompletten Internetauftritts auf einen Server eines Drittanbieters ist nicht möglich. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegt daher in der Verantwortung des Auftraggebers. Darüber hinaus ist der Anbieter nach Beendigung des Vertrages berechtigt, Domains des Auftraggebers, die nicht zu einem neuen Provider übertragen wurden, bei der jeweiligen Vergabestelle löschen zu lassen („CLOSE“).
    7. Weitergehende Ansprüche, insbesondere die Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt. Bei einem erheblichen Pflichtverstoß ist der Anbieter berechtigt, das Vertragsverhältnis entsprechend § 314 BGB fristlos zu kündigen. Im Übrigen behält sich der Anbieter vor dem Hintergrund der sie selbst treffenden Haftungsfolgen das Recht vor, beleidigende, diskriminierende oder in sonstiger Weise rechtlich bedenkliche Inhalte zu löschen oder die betreffende Landingpage auf Kosten des Auftraggebers dauerhaft zu sperren / die Domain an die jeweilige Vergabestelle (das jeweilige NIC) zurückzugeben. Vor dem Ergreifen einer der genannten Maßnahmen wird der Anbieter den Auftraggeber auf dessen Verstoß gegen seine Pflichten hinweisen und ihm eine angemessene Frist zu deren Beseitigung setzen. Sollte dem Anbieter eine solche Fristsetzung wegen der Schwere der Pflichtverletzung nicht zumutbar sein, darf er die jeweilige Maßnahme mit sofortiger Wirkung durchführen und wird den Auftraggeber unverzüglich davon unterrichten. Eine entsprechende Mitteilung an den Auftraggeber erfolgt auch, soweit die Sperrung einer Landingpage aufgrund behördlicher Anordnung gegenüber dem Anbieter erfolgt.
  13. Schlussbestimmungen
    1. Es gilt deutsches Recht.
    2. Soweit gesetzlich zulässig, wird für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten als ausschließlicher Gerichtsstand Hameln vereinbart.